Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat den Forstämtern neue Vorgaben für Maßnahmen in Wäldern gemacht, die zu den europäischen Natura-2000-Schutzgebiete gehören. Wenn bei geplanten Arbeiten in diesen Gebieten eine "erhebliche Beeinträchtigung eines Schutzgutes nicht auszuschließen ist, muss
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