Das Bundesverfassungsgericht hat im Streit um Beiträge für alte Wasseranschlüsse die Praxis der Erhebung mancher Zweckverbände in Brandenburg zurückgewiesen. Das oberste Gericht gab damit zwei Verfassungsbeschwerden sogenannter Altanschließer statt, mit der sie sich dagegen wehrten, dass sie nach ei
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