Im Streit um die landeseigenen Corona-Testzentren ist Berlin vor Gericht unterlegen. Das Kammergericht hat am Dienstag Entscheidungen der Vergabekammer bestätigt, wonach die Auftragsvergabe für den Betrieb der Teststellen rechtswidrig war. Damit blieben sofortige Beschwerden des Landes vor dem Verga
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