Kommunen im Freistaat dürfen den Wasserverbrauch ihrer Bürger weiterhin mithilfe von elektronischen Funkwasserzählern ermitteln - ihr Einsatz ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine entsprechende Popularklage und Bedenken im Hinblick auf Gesundhe
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