Eine Gemeindemitarbeiterin, die für die Buchhaltung Zugriff auf den Computer sowie das E-Mailkonto ihres Arbeitgebers hatte und Inhalte unbefugt weitergab, durfte laut einem Urteil fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln am Montag mitgeteilt und damit eine Entscheidung des A
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